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Indexänderungen

25 / 25 Regel

Beim ATX wird halbjährlich auf Basis der 25/25 Regel über Aufnahmen und Streichungen entschieden.
Das bedeutet, dass ein Unternehmen des prime markets welches einen Umsatzrang ≤ 25 und einen Marktkapitalisierungsrang ≤ 25 in den Index aufgenommen werden kann. Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien nicht, kann dieses aus dem Index genommen werden. Entscheidungen werden auf Basis der monatlichen Beobachtungsliste getroffen.

Beobachtungszeitraum für das Umsatzkriterium (auf Basis durchschnittlicher Tagesumsätze):
die letzten 12 Kalendermonate

Beobachtungsstichtag für das Marktkapitalisierungskriterium (kapitalisierter Streubesitz):
Februar Ultimo bzw. August Ultimo


Beispiel:  Komitee-Entscheidung März 2008 gemäß der 25/25 Regel

Streichung

regel1

Die A-TEC INDUSTRIES AG und die AUSTRIAN AIRLINES AG sind nach der 25 / 25 Regel klassische Streichungskandidaten.

Aufnahme

regel2

Die PALFINGER AG ist nach der 25 / 25 Regel ein klassischer Aufnahmekandidat.
 

ATX - Monatliche Beobachtungsliste 02 / 2008
(Entscheidungsgrundlage für das im März 2008 abgehaltene Indexkomitee)

beobachtungsliste

(Reihung erfolgt nach Umsatz)