Indexänderungen
25 / 25 Regel
Beim ATX wird halbjährlich auf Basis der 25/25 Regel über Aufnahmen und Streichungen
entschieden.
Das bedeutet, dass ein Unternehmen des prime markets welches einen
Umsatzrang ≤ 25 und einen
Marktkapitalisierungsrang ≤ 25 in den Index aufgenommen werden kann.
Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien nicht, kann dieses aus dem Index genommen werden.
Entscheidungen werden auf Basis der monatlichen Beobachtungsliste getroffen.
Beobachtungszeitraum für das
Umsatzkriterium (auf Basis durchschnittlicher Tagesumsätze):
die letzten 12 Kalendermonate
Beobachtungsstichtag für das
Marktkapitalisierungskriterium (kapitalisierter Streubesitz):
Februar Ultimo bzw. August Ultimo
| Beispiel: Komitee-Entscheidung März 2008 gemäß der 25/25 Regel |
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Streichung
Die A-TEC INDUSTRIES AG und die AUSTRIAN AIRLINES AG sind nach der 25 / 25 Regel klassische Streichungskandidaten. Aufnahme Die PALFINGER AG ist nach der 25 / 25 Regel ein klassischer Aufnahmekandidat. |
ATX - Monatliche Beobachtungsliste 02 / 2008
(Entscheidungsgrundlage für das im März 2008 abgehaltene Indexkomitee)
(Reihung erfolgt nach Umsatz)
